Satzung der Koenigsmoerder





Inhalt

1. Zweck des VereinsTextmarke
2. MitgliederzahlTextmarke
3. ÄmterTextmarke
4. Aufgaben der AmtsinhaberTextmarke
4.1.1 Aufgaben des PräsidentenTextmarke
4.1.2 Aufgaben des stellvertretenden PräsidentenTextmarke
4.2.1 Aufgaben des KassierersTextmarke
4.2.2 Aufgaben des stellvertretenden KassierersTextmarke
4.3.1 Aufgaben des SchriftführersTextmarke
4.3.2 Aufgaben des stellvertretenden SchriftführersTextmarke
4.4 Aufgaben des FestausschussesTextmarke
4.5 Aufgaben des TafelwartesTextmarke
4.6 Aufgaben des HomepagewartesTextmarke
5. Mitgliederversammlungen, Beschlussfähigkeit und AnträgeTextmarke
6.WahlenTextmarke
7. SatzungsänderungenTextmarke
8. StrafenTextmarke
9. PreiseTextmarke
10. GastkeglerTextmarke
11. NeuaufnahmenTextmarke
12.AustritteTextmarke
13. Ruhen der MitgliedschaftTextmarke
14. KegeltourTextmarke
15. Auflösung des VereinsTextmarke
16. Punkteverteilung (Gewinner / Verlierer)Textmarke
17. AllgemeinesTextmarke
















1.Zweck des Vereins


Der Verein Königsmörder dient ausschließlich der Belustigung der Mitglieder und verfolgt den Zweck, den Mitglieder einmal im Monat eine Gelegenheit zu schaffen in gemütlicher Runde zusammen zu kommen.

Dieser Verein darf nur Männer als Mitglieder haben.

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2. Mitgliederzahl


Die Mitgliederzahl der Königsmörder sollte nicht höher als 12 Männer sein, um eine Überfüllung der Kegelbahn zu vermeiden.

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3. Ämter


Innerhalb des Vereins sind folgende Ämter in folgender Anzahl zu besetzen:
  • Präsident (1x)
  • Stellvertretender Präsident (1x)
  • Kassierer (1x)
  • Stellvertretender Kassierer (1x)
  • Schriftführer (1x)
  • Stellvertretender Schriftführer (1x)
  • Festausschuss (2X)
  • Tafelwart (1x)
  • Homepagewart (1x)

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4. Aufgaben der Amtsinhaber


4.1.1 Aufgaben des Präsidenten:

Der Präsident hat die Aufgabe eine 'geeignete Gastwirtschaft' für die Kegeltage zu organisieren. Ferner ist er für die Vereinbarung von den Kegelterminen zwischen dem Gastwirt und den Mitgliedern zuständig. Diese Termine muss er den Mitgliedern rechtzeitig mitteilen. Sinnvoll ist es einen Rhythmus zu schaffen, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.
Eine weitere Aufgabe des Präsidenten ist es für die Eröffnung, die korrekte Durchführung und den Abschluss eines jeweiligen Kegelns und anderen Vereinsveranstaltungen zu sorgen. Im Allgemeinen übt der Präsident eine Kontroll- und Vermittlungsfunktion der einzelnen bzw. zwischen den einzelnen Fachwarten aus. Sollte ein entsprechender Fachwart und sein Stellvertreter abwesend sein, so übernimmt der Präsident deren Aufgaben.
Eine nicht zu vernachlässigende Aufgabe des Präsidenten ist es den Verein in der Öffentlichkeit zu vertreten und zu repräsentieren.

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4.1.2 Aufgaben des stellvertretenden Präsidenten:

Der stellvertretende Präsident unterstützt den Präsidenten in seinem Amt und übernimmt dessen Aufgaben bei seiner Abwesenheit.

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4.2.1 Aufgaben des Kassierers:

Der Kassierer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder Ihre Beiträge (hier in Form von Startgebühr, erkegelten Strafen und Spielgebühren) bezahlen.
Weiterhin verwaltet der Kassierer die Barkasse und das Vereinssparbuch. Dazu gehört unter Anderem auch die regelmäßige Einzahlung der Barbestände auf das Sparbuch.
Er hat auch darauf zu achten, dass der Barbestand der Kasse nicht höher als 500,- DM ist. Hierdurch soll das Verlust- bzw. Diebstahlrisiko reduziert werden.

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4.2.2 Aufgaben des stellvertretenden Kassierers:

Der stellvertretende Kassierer unterstützt den Kassierer in seinem Amt und übernimmt dessen Aufgaben bei seiner Abwesenheit.

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4.3.1 Aufgaben des Schriftführers:

Aufgaben des Schriftführers sind es, an jedem Kegeltag Buch bzw. Statistik über die erkegelten Gebühren, Strafen, Spielbeträge, Pudel, Punkten und sonstige statistische Daten zu führen.
Weiterhin muss der Schriftführer nach jedem Kegeltag eine Auswertung der oben genannten Daten vornehmen und diese an die entsprechenden Fachwarte weiterleiten.
Diese Auswertung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Kegeltag bei den Fachwarten eingegangen sein.

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4.3.2 Aufgaben des stellvertretenden Schriftführers:

Der stellvertretende Schriftführer unterstützt den Schriftführer in seinem Amt und übernimmt dessen Aufgaben bei seiner Abwesenheit.

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4.4 Aufgaben des Festausschusses:

Der Festausschuss ist für die Planung und Durchführung der Kegeltouren und Sonderkegeltage wie z.B. dem Weihnachtskegeln zuständig. Der Festausschuss sollte die Veranstaltungen mit der Mitgliederversammlung absprechen.

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4.5 Aufgaben des Tafelwartes:

Der Tafelwart sorgt dafür, dass die Tafel vor ,während und nach dem Kegelbetriebes gesäubert wird. Außerdem muss der Tafelwart die entsprechenden Kegelspiele anschreiben.
Das Amt des Tafelwartes muss nicht besetzt werden. Seine Aufgaben können von freiwilligen Mitgliedern übernommen werden. Findet sich an einem Kegeltag kein freiwilliges Mitglied, so bestimmt der Präsident einen kommissarischen Tafelwart für diesen Kegeltag.

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4.6 Aufgaben des Homepagewartes:

Der Homepagewart hat dafür zu sorgen, dass die Homepage der Königsmörder

"www.koenigsmoerder.de"


im Sinne des Vereins gestaltet wird.

Weiterhin ist der Homepagewart dafür zuständig die Ergebnisse des jeweils letzten Kegelns spätestens einen Tag vor dem nächsten Kegel online zustellen.
Der Homepagewart muss die Inhalte der Webseite mit den Mitgliedern absprechen.

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5. Mitgliederversammlungen, Beschlussfähigkeit und Anträge


Jeder Kegeltag, an dem die Mietglieder zusammenkommen zählt bzw. ist eine ordentliche Mitgliederversammlung. Jedes weitere Treffen der Mitglieder kann vom Präsidenten als außerordentliche Mitgliederversammlung deklariert werden. Über eine außerordentliche Versammlung müssen allerdings alle Mitglieder spätestens einen Tag vorher informiert werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindesten 2/3 der Mitglieder anwesend sind.
Anträge an die Mitgliederversammlung bzw. den Verein sind zu Beginn einer Versammlung mündlich zu stellen.

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6.Wahlen


Die oben genannten Ämter sind durch die Mitgliederversammlung durch Wahlen zu besetzten (nicht zwangsläufig zu besetzende Ämter siehe unter Punkt 4). Die Mitgliederversammlung sollte alle 2 Jahre Neuwahlen durchführen und somit die Ämter neu besetzen. Die Amtsperiode kann aber auch länger sein, wenn von Seiten der Mitglieder kein Bedarf nach Neuwahlen besteht.
Vor Neuwahlen sind die alten Amtsinhaber von der Versammlung mit einer 2/3 Mehrheit zu entlasten.
Bei Amtsniederlegungen einzelner Amtsinhaber kann dieses Amt nachbesetzt werden ohne komplette Neuwahlen durchzuführen.
Stellt jedoch ein Mitglied in dieser Situation den Antrag auf komplette Neuwahlen, so sind diese durchzuführen.

Nur die Vollversammlung (alle Mitglieder sind anwesend) kann Wahlen bzw. Neuwahlen durchführen.
Hierbei ist eine Ausnahme zu machen, wenn ein oder mehrere Mitglieder zu dem, für die Neuwahlen angesetzten Termin, nicht anwesend sein können und Sie im Vorfeld Ihr Einverständnis zur Duchrführung der Wahlen gegeben haben.
Diese Abwesendheitsregel gillt jedoch nur solange, wie der Durchführung der Wahl noch mindestens 2/3 der Vollversammlung beiwohnen können.

Um für ein Amt gewählt zu werden, reicht eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten durchzuführen.

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7. Satzungsänderungen


Die Satzung kann von der Mitgliedervollversammlung jeder Zeit nach einem entsprechenden Antrag geändert werden. Die Änderungsantrag muß jedoch einstimmig angenommen werden.
Bei einer Gegenstimme oder Enthaltung gilt der Antrag als abgelehnt und die Satzung bleibt in Ihrer alten Fassung bestehen.

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8. Strafen


Während eines Kegelns werden folgende Verhaltensweisen oder Handlungen als geahndet bzw. bestraft:

1. Verspätet zum Kegeln erscheinen
2. Nicht zum Kegeln erscheinen
3. Unentschuldigt nicht zum Kegeln erscheinen
4. Die Kugel fallen lassen
5. Sich die Kugel bringen lassen, wenn man mit dem Kegeln an der Reihe ist
6. Einen Pudel werfen
7. Mit der Kugel die Bahn verlassen
8. Mit der Kugel oder dem Körper die Schnur berühren
9. Gewalt gegen die Bahn
10. Gewalt gegen Mitkegler
11. Handyklingeln und telefonieren auf der Bahn (auch im Sitzbereich)
12. Einen Kackstuhl oder ein Stinner kegeln
13. Aktionen die von der Versammlung als bestrafungswürdig empfunden werden
14. Gegen vereinbarte Spielregen verstoßen
15. Königsmord

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9. Preise


Trotz des Euros gilt bei der Durchführung eines Kegeltages die DM als Spielwährung. Erst nach Beendigung eines Kegeltages werden die erkegelten Beträge in Euro umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor wurde auf: 1,95583 festgeschrieben.
Die oben genannten Strafen werden mit folgenden Geldstrafen geahndet:

1. 5,- DM
2. 10,00 DM
3. 20,00 DM
4. 0,50 DM
5. 0,50 DM
6. 0,30 DM
7. 1,50 DM
8. 1,00 DM
9. 5,00 DM
10. 5,00 DM
11. 5,00 DM
12. 0,10 DM
13. 0,50 DM oder 5,00 DM
14. 0,50 DM
15. 5,00 DM

Allgemeine Preise:

  • Verlorenes Spiel 1,00 DM
  • Startgebühr 10,00 DM
  • Normale Strafen oder Spielstrafen 0,50 DM
Spiele bei denen um Geldbeträge gespielt wird, muß kein verlorenes Spiel bezahlt, sondern nur der erkegelte Betrag. Kegler die nicht an einem Kegeltag teilnehmen, werden zusätzlich zu den oben genannten Beträgen mit dem erkegelten Schnitt der Teilnehmenden Mitglieder belastet.

Sollte ein Mitglied die Versammlung vorzeitig verlassen, so wird Ihm der Punkte-, Pudel und Kostenschnitt der verbleibenden Zeit zu seinem vorher erkegeltem Beitrag aufaddiert.


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10. Gastkegler


Gäste können jederzeit von einem Mitglied zum Kegeln mitgebracht werden. Ab dem dritten Gastkegeln muß der Gastkegler allerdings von der anwesenden Versammlung genehmigt werden, oder bei Wunsch einen Aufnahmeantrag stellen.

Gastkegler zahlen 5,00 DM Gästegebühr, ihre erkegelten Strafen und die Beträge aus den Geldspielen.

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11. Neuaufnahmen


Um in den Verein aufgenommen zu werden, muß der Anwärter zuvor drei mal als Gastkegler am Kegeln teilgenommen haben, damit er und die Mitglieder sich ein Bild bzw. eine Meinung bilden können.
Um Neuaufnahmen durchführen zu können, muß die Vollversammlung anwesend sein und die Aufnahme einstimmig beschließen.

Neu aufgenommene Mitglieder müssen den Prokopfschnitt des Kassenbestandes in die Kegelkasse einzahlen. Weiterhin ist zu begrüßen, wenn neue Mitglieder eine Einstandsrunde geben.

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12.Austritte


Jedes Vereinsmitglied kann zu jeder Zeit aus dem Verein austreten. Die eingezahlten Beiträge bzw. erkegelten Beträge werden nicht ausgezahlt.

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13. Ruhen der Mitgliedschaft


Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Ruhen der Mitglieder stellen. Während der Ruhephase sind dann keine Beiträge zu entrichten. Bei Wiederaufnahme der Mitgliedschaft muß dann der angewachsene pro Kopfschnitt nachgezahlt werden.

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14. Kegeltour


Die Kegeltour sollte einmal im Jahr durchgeführt werden und wird, soweit möglich aus der Kasse finanziert.
Eventuelle Differenzen werden von den einzelnen Mitgliedern persönlich getragen. Die etwaige Höhe der zu entrichtenden Differenz (Veränderung des Schnitts zwischen Buchung und Tour sind nicht zu vermeiden) muss der Vollversammlung vor Beschluss der Tour unter Angabe des "CA.-Betrages" mitgeteilt werden. Die Tour kann in Form von Tagestouren oder auch Wochenendtouren stattfinden. Das Geld aus der Kasse wird durch die Anzahl der Mitglieder geteilt und der Prokopfschnitt wird dann jedem Mitglied zur Verfügung gestellt bzw. zur Begleichung der für Ihn anfallenden Reisekosten verwendet. Mit der Tour und Ihren Ziel muß die Vollversammlung einstimmig einverstanden sein.
Mitgliedern, die während der Planung bzw. vor der Buchung der Tour bekannt geben, dass sie an der Tour nicht teilnehmen können, wird der Prokopfschnitt ausgezahlt. Allerdings muß hierzu im Vorfeld (vor Buchung)ein Antrag gestellt werden.

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15. Auflösung des Vereins


Der Verein wird aufgelöst, wenn 2/3 der Vollversammlung dafür sind den Verein aufzulösen. Jedem Mitglied wird dann sein Prokopfschnitt ausgezahlt.

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16. Punkteverteilung (Gewinner / Verlierer)


Gewinner, Verlierer und Punkte werden nach folgendem Schlüssel ermittelt:

Der erstplatzierte Kegler erhält 3 Punkte, der zweitplatzierte 2 Punkte und der drittplatzierte 1 Punkte. Die letzten 3 verlieren. Diese Regelung gilt nur, wenn mindestens 6 Kegler anwesend sind.

Bei 5 teilnehmenden Keglern verlieren 3 und der erstplatzierte erhält nur 2 Punkte und der zweitplatzierte entsprechend 1 Punkt. Bei 4 teilnehmenden Keglern verlieren zwei und die Punkteverteilung ist analog zu 5 Teilnehmern.

Bei 3 Teilnehmern verlieren zwei und der Erste erhält 1 Punkt.. Bei weniger als 3 Teilnehmern macht die Durchführung eines Spiels keinen Sinn.

Bei der Verteilung der Punkte und der Ermittlung der Verlierer nicht mit einzubeziehen. Somit ergibt sich die Anzahl der zugrunde zu legenden Kegler also nur aus teilnehmenden Vereinsmitgliedern.

Bei Mannschaftsspielen erhält jedes Mitglied der Siegermannschaft 1 Punkt.

Erkegelt ein Vereinsmitglied eine 9, einen Kranz oder einen Königsmord, so erhält er 1 Punkt extra.


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17. Allgemeines


Es ist zu wünschen, dass Vereinsmitglieder, die zwischen zwei Kegeltagen Geburtstag haben, eine Geburtstagsrunde geben.

Erkegelt ein Mitglied eine 9, einen Kranz oder eine Schnapszahl (3 gleiche Ziffern) so wäre es wünschenwerts, eine Runde für die Mitkegler zu geben.


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Verfasser: El Präsidente